Der Regionalverband Saarbrücken
Aufgaben und Zuständigkeiten des Regionalverbandes Saarbrücken:
Der Regionalverband Saarbrücken geht aus der Verwaltungsstrukturreform des Jahres 2007 hervor und besteht als Rechtsnachfolger des bis dahin bestehenden Stadtverbandes Saarbrücken seit dem 1.1.2008.
Es handelt sich dabei gemäß den Vorschriften des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (§§ 194 - 218 KSVG) um eine kommunale Gebietskörperschaft und einen aus der Landeshauptstadt Saarbrücken
sowie den benachbarten Städten und Gemeinden Großrosseln, Völklingen, Püttlingen, Riegelsberg, Heusweiler, Quierschied, Friedrichsthal, Sulzbach und Kleinblittersdorf bestehenden Gemeindeverband. Dieser ist vergleichbar mit den Landkreisen des Saarlandes und nimmt gemeindeübergreifend Aufgaben vor allem in den Bereichen Umwelt, Schule, Kultur, Soziales, Jugendhilfe, Gesundheit und Arbeitsmarktpolitik wahr. Der besondere Zweck des Regionalverbandes liegt in der funktionsgerechten Ordnung des Saarbrücker Stadt-Umland-Gebietes.
Der Regionalverbandsausschuss:
Der Regionalverbandsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Er entscheidet über Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes, für die der Regionalverband nicht ausschließlich zuständig ist oder für die der Regionalverband sich die Entscheidung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
Der Kooperationsrat:
Wichtige kommunale Aufgaben sollen seit Kommunalwahl nicht mehr durch die von den Bürgern des Stadtverbands gewählte Regionalversammlung, sondern durch einen Kooperationsrat aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden entschieden werden.

