Erstellt am: 25.01.2010 13:42, Kommentare: 0

FDP fordert Nachbesserung bei Kindertagespflegeverordnung

Saarbrücken, 13.01.2010 - „Wer bestellt, der bezahlt“ ist ein Prinzip, das auch bei der Aufgabenverteilung vom Land zum Regionalverband und umgekehrt gelten sollte. "Es kann nicht sein, so Nathalie Zimmer, stellvertretende Vorsitzende der FDP im Regionalverband, dass wir bei den Ausgaben des Regionalverbands zur Förderung der Kindertagespflege eine Kostenverfünffachung von 750.000 Euro im Jahr 2009 auf 3.950.000 Euro im Jahr 2010 akzeptieren." Diese Kostenexplosion ist im wesentlichen durch die Neudefinition der Verordnung zur Kindertagespflege, die seit September 2009 gilt, verursacht worden. Demnach sind die Kosten für eine Betreuung, die länger als 8 Stunden dauert, durch die Tagesmütter und Tagesväter mit 500 Euro vom Regionalverband zu vergüten. Einen Teil des Geldes erhält der Regionalverband vom Land zurück, aber rund 2,1 Millionen Euro sind sozusagen „unsichere Einnahmen“, denn die muss der Regionalverband vorlegen und von den betroffenen Eltern wieder einfordern. Aus Sicht der FDP- Regionalverbandsfraktion ist dies im höchsten Maße ungerecht, denn die genaue Nachfrage nach diesen Plätzen kann vom Jugendamt derzeit noch überhaupt nicht eingeschätzt werden. Zu berücksichtigen ist hierbei nämlich auch, dass alle Eltern, unabhängig von den Einkommensverhältnissen, einen Rechtsanspruch gegenüber dem Regionalverband gelten machen können. „Wir werden uns deshalb dafür stark machen, dass es zu einer Überarbeitung dieser Verordnung kommt und eine entsprechende Initiative in den Landtag einbringen“, so Nathalie Zimmer abschließend.

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